Freitag, 21. Dezember 2012

Zeilengeld

Kürzlich  sorgte eine junge Hamburgerin für Schlagzeilen, die sich bei Minus-Temperaturen in einem Naturschutzgebiet verletzte und erst im Dunkeln nach aufwendiger Suche gerettet wur-de.  In der neuen Ausgabe des Wilhelmsburger Wochenblatts wird nachgehakt. Unter der Überschrift Sie will nur noch ihre Ruhe bringt das Blatt, unter Nennung des richtigen Namens und Abdruck eines 7x8 cm großen Farbfotos, sehr persönliche, ja intime Informati-onen über die Frau. Statt zu befol-gen, was die Betroffene will, nämlich in Ruhe gelassen werden, plaudert der Wilhelmsburger Wochenblatt-Reporter aus,  daß die Frau „seit länge-rem mit psychischen Problemen zu kämpfen“ habe. „Wegen der Berichte wurde mir ein zuge-sagter Platz in einer Tagesklinik gestrichen“ wird sie zitiert. Offenbar weiß sie selber nicht genau, was sie will: Einerseits in Ruhe gelassen werden, andererseits die Medien nutzen, um einiges klar zu stellen, z.B. daß sie nicht mit ihrem 3-jährigen Sohn im Naturschutzgebiet unter-wegs war. Sie scheint auch zu hoffen, daß durch diesen Ztg.-Artikel ihre Chancen auf einen Platz in der Tagesklinik steigen. Wenn sie sich da nicht mal irrt! Eine Zeitung als Druckmittel benutzen, um bestimmte Ziele zu erreichen, kann funktionieren, aber genauso gut kann der Schuß nach hinten losgehen.  Als vertrauensfördernd seitens der Klinik wird solch ein Schritt an die Öffentlichkeit wohl kaum eingestuft werden.  * Fazit: Der Wochenblatt-Reporter bekommt sein verdientes Zeilengeld + zusätzlich Geld für das Foto.  Beides legitim. Die Betroffene wird in dieser Angelegenheit Lehrgeld  bezahlen, wie es so schön heißt.  Öffentliche Medien zu instru-mentalisieren kann Probleme erzeugen, die anfangs nicht zu sehen sind. * Ob Frau X. jetzt in Ruhe gelassen wird?   **RS**     

Keine Kommentare: