Dienstag, 20. November 2012

Ärger mit Arge (5)


Ich erbte, zusammen mit meinen Geschwistern, ein Haus. Das wurde inzwischen verkauft – irgendwann demnächst soll das Geld fließen und ich meinen Anteil bekommen. * Ich ging zur ÖRA (Öffentliche Rechts-Auskunft), weil ich das erlöste Geld nicht ausgeben, sondern in eine Rente umwandeln will. Dies hänge von der Höhe der zu erwartenden Alters-Rente ab. Da ich nach momentanem Stand bei meiner Verrentung in ca. 5 Jahren nur ca. 250 € Rente monatlich bekäme, sollte, laut ÖRA, einer Umwandlung des durch den Verkauf erlösten Geldes in eine Rente nichts im Wege stehen.  Schließlich würde ich so ab 2017 die Arge jeden Monat um eine nennenswerte Summe entlasten. * So schloß ich denn mit der DEVK einen Renten-Vertrag. Und schickte alles pünktlich an die Wi-burger Arge. – Ein paar Wochen später erfuhr ich nun dort: ich müsse das aus dem Hausverkauf erlöste Geld ausgeben. Unabhängig davon, wie hoch mein Rentenanspruch später sei. Und noch eine Information war ganz anders als das, was ich bei der ÖRA hörte: Die Arge-Mitarbeiterin sagte mir, daß ich aufgrund meines Lebensalters einen Freibetrag von ca. 9500 € habe. Damit ist Geld gemeint, das ich unabhängig von Arge-Leistungen zur Finanzierung meines Lebensunterhaltes besitzen darf.  --- Bei der ÖRA sagte mir  der mir zugewiesene Sachbearbeiter, so etwas wie „Freibeträge“, die mir unabhängig von Arge-Leistungen zustände, gebe es garnicht. Es handele sich hier bloß um Gerüchte. *** Wem soll ich jetzt glauben? Bzw.: Wem MUSS ich glauben?  ** Schon seltsam: Wir werden ständig angewiesen, an unsere „Altersversorgung“ zu denken und entsprechende Versicherungen abzuschließen.  Dies auch tatsächlich zu tun, ist in meinem Fall offenbar falsch. Also werde ich ARGE bzw. dem STAAT („Versorgungsamt“ oder wie auch immer die Einrichtung heißt) noch viel stärker „auf der Tasche liegen“ als geplant.  Und als unbedingt nötig wäre.     *R.S.*  

3 Kommentare:

Erich Heeder hat gesagt…

Laut Sozialgesetz darf jeder Bürger, 100 Euro pro Lebensalter haben und behalten, ohne das dies die Arge anrechnen darf !! Wenn also bestimmtes Geld in die Altersverorgung fließt, darf die Arge bei niemandem verlangen, dieses Geld aus zu geben !! Dies heißt also, das dieses Geld als Altersversorgung angelegt werden kann !!

Schau in diesen Link

http://hartz.info/index.php?topic=8


sonst wende dich an das Bundesministerium für Soziales !!


denn es ist nicht alles richtig, was so gesagt wird !!


Erich

Erich Heeder hat gesagt…

Erben ist nicht immer die richtige Lösung, wenn man Erbschaftssteuer bezahlen muß !! Es kommt ja immer auf die Summe an, die dort fließt !! Wenn du 60 Jahre bist, oder 65, dann darfst du laut Sozialgesetz 65.000 Euro haben, ohne das du dies der Arge melden mußt !! So weit habe ich dies mit bekommen !! Das heißt, laß dir das Geld schenken, und erkundige dich bei einem Anwalt für Sozialrecht !! Denn die wollen dich nur verarschen, nicht mehr,und nicht weniger !!

Erich Heeder hat gesagt…

Hier noch ein Link :

http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php