Mittwoch, 26. September 2012

Ärger mit Arge (3)

Per Zwangsvollstreckung sollen 32,37 € bei mir eingetrieben werden. Ich fragte bei der arge an, wie dieser Betrag zustande komme. Ein Mitarbeiter der Wilhelmsburger arge antwortete: "Bei dem Betrag handelt es sich um einen Restbetrag der Ursprungsforderung von den Aufhebungs- und Erstattungsbe-scheiden vom 29.06.2011". ::: An diesem Tag bekam ich 3 (drei) Briefe von der W.burger Arge: Eine Forderung über 99,35 €uro; eine Forderung über 862,43 €uro; außerdem einen Änderungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Mai 2011 (523,08 €) und Juni (442,43 €). Wie bei diesen Zahlen eine nun per Vollstreckungsankündigung im Raum stehende Summe von 32,37 €uro errechnet wurde, ist mir ein echtes Rätsel. * Selbst wenn hier nicht willkürlich eine Summe festgelegt, sondern tatsächlich errechnet wurde, bleibt für mich die Frage: Weshalb werde ich erst jetzt mit der Forderung konfrontiert? Weshalb plötzlich eine "Vollstreckungsankündigung", ohne daß ich auch nur einmal ein Mahnschreiben bekam?  * Netterweise gewährte mir das Hauptzollamt Hamburg einen Vollstreckungsaufschub bis zum 30.9. ... + DANN? fragt sich der Blogger ...  *R.S.*       

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